Immo-Tipp 21: Mietrecht
Mietrecht: Wenn sich der Vermieter zu viel Zeit lässt, geht er leer aus
Zieht ein Mieter aus und versäumt es der Vermieter, innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten mit dem Mieter das von ihm seit der letzten Öltankfüllung verbrauchte Öl zu ersetzen und den Rechnungsbetrag nachzufordern, so geht er leer aus. Das Landgericht Aachen wies mit dieser Begründung die Klage eines Hauseigentümers zurück, der eine entsprechende Forderung erst nach Ablauf der sechs Monate geltend machte. (LG Aachen, 6 S 47/08)
Quelle: IVD
Wohngeld: Der Vermieter soll wenigstens einen Teil seiner Miete einziehen können
Wohngeld darf grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit der Zweck dieser Sozialleistung, "die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, durch Zugriff Dritter nicht vereitelt wird und der Mieter das Wohngeld zur Zahlung der Miete verwenden kann". Eine Ausnahme davon sieht das Gesetz aber vor bei Pfändungen eines Vermieters wegen Mietrückständen. Hierdurch soll den berechtigten Interessen des Vermieters Rechnung getragen werden, "damit das Wohngeld nicht beim säumigen Mieter zweckwidrig verbraucht wird, sondern dem Vermieter zur (teilweisen) Erfüllung des Mietzinsanspruchs zugute kommen kann". (LG Mönchengladbach, 5 T 77/09)
Quelle: IVD
Hartz IV: Betriebskostennachzahlungen sind von der ARGE zu löhnen
Fordert ein Vermieter einen Mieter, der Hartz IV-Leistungen bezieht, dazu auf, eine sich aus der Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr ergebende Nachzahlung zu leisten, so hat diesen Betrag die Arbeitsagentur zu übernehmen. Dies dann, wenn sich die Nachzahlung auf einen Zeitraum bezieht, für den der arbeitslose Mie-ter bereits Leistungen bezogen hat – also hilfebedürftig war. Denn wären die Vorauszahlungen zu der Zeit gleich in „richtiger“ Höhe festgelegt worden, dann wären die Beträge auch in entsprechender Höhe übernommen worden. (Die Agentur für Arbeit hatte die Nachzahlung als „Mietschulden“ deklariert, für die sie im Regelfall nicht zuständig sei. Das Bundessozialgericht konnte dem nicht folgen.)
(BSG, B 4 AS 62/09 R) vom 22.3.2010 – TB 16/10
Quelle: IVD


