Immo-Tipp 29: Winterreifenpflicht und Bußgeld

Seit dem 04.12.2010 ist in Deutschland die Winterreifenpflicht offiziell in Kraft getreten! Die Bußgelder beim Fahren ohne Winterreifen werden auf 40 Euro verdoppelt. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung drohen sogar 80 Euro statt bislang 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Wer seinen Wagen bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

Quelle: IVD

 

 

 
Logo des ivd
Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD
Qualitätslogo der Sprengnetter Akademie
Geprüfte Fachkompetenz
Geprüfte Immobilienbewerterin
GIB Sprengnetter Akademie