Immo-Tipp 37: Mietrecht VI

Mietminderung: Auch mit Garten darf die Wohnfläche nicht mehr als 10 Prozent abweichen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten eine Wohnflächenabweichung von mehr als zehn Prozent den Mieter zu einer Minderung der Miete berechtigt. Grundsätzlich gilt die 10-Prozent-Grenze nur für Mietwohnungen ohne Garten. Der BGH hat aber entschieden, dass trotz des Gartens "eine Anhebung dieses Grenzwertes nicht in Betracht kommt". (Der Vermieter des Hauses argumentierte hier, dass wegen des mitvermieteten Gartens eine Abweichung von 15 % rechtmäßig wäre.) (BGH, VIII ZR 164/08)

Schönheitsreparaturen: Starre Fristen führen dazu, dass der Mieter gar nicht streichen muss
In einem weiteren Urteil hat der Bundesgerichtshof Formularmietvertrags-Klauseln, die die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen nach starren Fristen regeln, für unwirksam erklärt. Der Mieter werde in einem solchen Fall unangemessen benachteiligt. (Hier sollten unter anderem Küchen und Bäder alle 3 Jahre unabhängig davon gestrichen werden, wie die Wände tatsächlich aussehen.) Das hat zur Folge, dass die Klausel komplett als nicht vorhanden anzusehen ist - und der Mieter gar nicht zu streichen braucht. (BGH, VIII ZR 48/09)

Quelle IVD

Lassen Sie sich vom Vermieter/Verkäufer den Energieausweis zeigen. Daraus geht hervor, wie gut eine Wohnung oder ein Haus gedämmt ist. 

Verlassen Sie sich nicht auf die Heizkostenangaben des Anbieters. Fragen Sie nach einer aktuellen Abrechnung des Energieversorgers. 

Überprüfen Sie, ob die Fenster isolierverglast sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Schließen alle Fenster vollständig? 

Schließt die Wohnungs- bzw. Haustür vollständig? Durch einen Spalt unter oder über der Tür kann wertvolle Heizenergie rasch entweichen. 

Plant der Eigentümer, das Haus kurz- oder langfristig energieeffizient zu sanieren? Bedenken Sie, dass Sie dadurch zwar Heizkosten sparen, die Kosten jedoch teilweise auf Ihre Miete umgelegt werden könnten. 

Haben Sie Ihre neue Wohnung bezogen, können Sie selbst ganz bewusst und mit einfachen Maßnahmen effektiv Energie sparen. Lesen Sie hier die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie Heizkosten sparen und die Umwelt schonen:

Heizen Sie nicht mehr als nötig: Eine Raumtemperatur von 20 – 22 Grad ist sowohl für Erwachsene als auch für Kleinkinder völlig ausreichend. 

Heizkörper nicht zustellen: Achten Sie darauf, dass keine Möbel oder großen Gegenstände vor Ihren Heizkörpern stehen. 

Stoßlüften bringt mehr: Statt Fenster in Kippstellung zu belassen, sollten Sie mehrmals am Tag konsequent 5 – 10 Minuten lang stoßlüften. So sorgen Sie für einen gründlichen Luftaustausch und verhindern, dass sich an den Fenstern Schimmel bildet. 

Bei Abwesenheit Temperatur senken: Wenn Sie in der Heizsaison für längere Zeit außer Haus sind, stellen Sie Ihr Heizung nicht ganz ab, sondern senken Sie die Raumtemperatur auf 16 – 17 Grad. Grund: Es ist energieaufwändiger, eine komplett ausgekühlte Wohnung neu zu beheizen. Zudem droht bei Auskühlung Schimmelbefall. 

Heizung entlüften: Befindet sich Luft im Heizkörper, verschwenden Sie wertvolle Energie. Achten Sie auf Gluckergeräusche und entlüften Sie Ihre Heizkörper regelmäßig. 

Quelle Kalaydo.de

 
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